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   VG Augsburg, 05.08.2020 - Au 9 K 20.851   

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https://dejure.org/2020,26934
VG Augsburg, 05.08.2020 - Au 9 K 20.851 (https://dejure.org/2020,26934)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.08.2020 - Au 9 K 20.851 (https://dejure.org/2020,26934)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. August 2020 - Au 9 K 20.851 (https://dejure.org/2020,26934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 84, § 113 Abs. 1 S. 4, § 167 Abs. 2; IfSG § 16 Abs. 8, § 25 Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; BayVwVfG Art. 35 S. 2; GG Art. 2 Abs. 2
    Anordnung einer Mitarbeiteruntersuchung auf Verdacht von SARS-CoV2 durch Allgemeinverfügung

  • rewis.io

    Anordnung einer Untersuchung auf Verdacht von SARS-CoV2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anordnung einer Untersuchung auf Verdacht von SARS-CoV2

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Augsburg, 20.05.2020 - Au 9 S 20.852

    Erfolgloser Eintrag gegen behördliche Anordnung einer Mitarbeiteruntersuchung auf

    Auszug aus VG Augsburg, 05.08.2020 - Au 9 K 20.851
    Ein vom Kläger gestellter Antrag vorläufigen Rechtsschutzes (Au 9 S 20.852) blieb mit rechtskräftig gewordenem Gerichtsbeschluss vom 20. Mai 2020 ohne Erfolg.
  • VG Augsburg, 20.05.2020 - Au 9 S 20.852

    Erfolgloser Eintrag gegen behördliche Anordnung einer Mitarbeiteruntersuchung auf

    Der Antragsteller hat gegen den vorbezeichneten Bescheid mit Schreiben vom 19. Mai 2020 Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg erhoben (Az.: Au 9 K 20.851), über die noch nicht entschieden worden ist.

    Der nach §§ 88, 122 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) dahingehend auszulegende Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 19. Mai 2020 (Az.: Au 9 K 20.851) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 18. Mai 2020 anzuordnen, ist statthaft und auch ansonsten zulässig.

  • VG Augsburg, 09.10.2020 - Au 9 S 20.1904

    Rechtsschutz gegen Anordnung einer häuslichen Isolation einer Schülerin

    Irreparable Nachteile der Antragstellerin, die ausnahmsweise zur Zulässigkeit der Inanspruchnahme vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutzes führen könnten, sind auch im Hinblick auf den mit einer Testung auf das Vorliegen des Coronavirus (COVID-19) verbundenen geringfügigen körperlichen Eingriff (vgl. hierzu VG Augsburg, G.v. 5.8.2020 - Au 9 K 20.851 - juris Rn. 31) nicht ersichtlich.
  • VG Augsburg, 13.04.2021 - Au 9 E 21.911

    Unzulässigkeit eines Antrags auf vorläufige Teilnahme am Präsenzunterricht ohne

    Irreparable Nachteile der Antragstellerin, die ausnahmsweise zur Zulässigkeit der Inanspruchnahme vorbeugenden gerichtlichen Rechtschutzes führen könnten, sind auch im Hinblick auf den mit einer Testung auf das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 verbundenen geringfügigen körperlichen Eingriff (vgl. hierzu VG Augsburg, Gerichtsbescheid v. 5.8.2020 - Au 9 K 20.851 - juris Rn. 31) nicht ersichtlich.
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